Angelehnt an meinen Post im Hochzeits-Sub (https://www.reddit.com/r/Hochzeit/comments/1w119yj/stress_mit_wirt_nach_hochzeit/) wollte ich hier mal nach Rat fragen. Ich hab versucht meinen ursprünglichen Post konkreter und sachlicher zu formulieren (KI hat mir dabei etwas geholfen, hoffe das ist okay).
Es geht um eine Hochzeitsfeier vorletztes Wochenende. Die Location ist im Grunde ein Selbstversorgerhaus, das wir für einen Tag für 2.500 € gemietet haben. Die Getränke mussten allerdings vollständig über den Vermieter bezogen werden und wurden zu Gastropreisen pro Flasche bzw. bei Spirituosen pro Ausschank abgerechnet.
Jetzt ist die Rechnung gekommen und bei mehreren Punkten stimmen die berechneten Preise bzw. Leistungen aus unserer Sicht nicht mit dem überein, was vorher angeboten bzw. besprochen wurde.
1. Getränkepreise / Prosecco
Der Vermieter hatte uns vor ungefähr einem Jahr zusammen mit dem Angebot eine Getränkepreisliste geschickt. Darauf stand unter anderem Whiskey mit 3,50 € pro 4 cl. Auf der aktuellen Rechnung wird Whiskey nun mit 3,50 € pro 3 cl abgerechnet.
Auf der damaligen Getränkepreisliste stand außerdem:
„Preise orientieren sich an den aktuellen Preisen und können bis zu 20% angepasst werden.“
Eine konkrete Preiserhöhung wurde uns zwischen Angebot und Veranstaltung allerdings nicht mitgeteilt.
Bei Getränken wie Tequila und Tanqueray ist es zusätzlich so, dass diese auf der ursprünglichen Preisliste gar nicht aufgeführt waren (wir haben den Tequila bei ihm bestellt und der Tanqueray war sowieso im Lager). Auf der Rechnung werden sie mit 3 cl abgerechnet. Andere vergleichbare Spirituosen (Gin, Vodka, Rum,...) waren auf der Preisliste mit 4 cl angegeben. Lediglich Obstler/Weinbrand und Kräuterschnäpse (z.B. Ramazzotti) waren dort mit 3 cl angegeben.
Kann der Vermieter sich auf die Klausel mit den „bis zu 20 %“ berufen und die Ausschankmenge bei Whiskey von 4 cl auf 3 cl ändern? Und nicht gelistete Spirituosen nachträglich mit 3 cl abrechnen? Hätte er eine konkrete Preisänderung vor der Veranstaltung ankündigen müssen?
2. Eine Kiste Prosecco, die wir nach unserer Dokumentation nicht verbraucht haben
Der Vermieter wollte uns ursprünglich vor der Veranstaltung eine Inventarliste der Getränke schicken. Wir sollten diese mit dem tatsächlichen Lagerbestand im Keller abgleichen, damit nach der Veranstaltung der Verbrauch anhand des Bestands bzw. Leerguts ermittelt werden kann.
Diese Liste haben wir allerdings erst am Sonntag, also nach der Feier (!!!) erhalten.
Auf der Rechnung wird jetzt unter anderem eine komplette Kiste Prosecco mit ca. 120 € berechnet, die wir - nach unseren Fotos vom Leergut zu urteilen - nicht getrunken haben. Wir haben vor der Feier Fotos vom Getränkelager gemacht. Die Prosecco-Flaschen sind darauf leider nicht eindeutig bzw. überhaupt nicht erkennbar. Nach der Feier haben wir das Leergut fotografiert. Darauf ist nur eine Kiste leerer Prosecco-Flaschen zu sehen.
Wir haben beim Aufräumen außerdem ausdrücklich zur Eventleitung (sein Mitarbeiter) gesagt, dass sie uns sofort Bescheid sagen soll, falls es eine Diskrepanz zwischen dem Leergut und der Vorab-/Inventarliste gibt, also beispielsweise leere Flaschen fehlen. Das ist nicht passiert. Der Vermieter rechnet trotzdem eine weitere Kiste Prosecco ab.
Wie wäre hier die Beweislage? Müssen wir beweisen, dass die Kiste nicht verbraucht wurde, oder müsste der Vermieter nachweisen können, dass diese Kiste tatsächlich verbraucht wurde? Er hat hierfür nur die "Vorher-Liste" und sagt, dass eben 2 Kisten Prosecco fehlen.
3. Eventleitung für 45 €/Stunde
Zusätzlich mussten wir eine Eventleitung des Vermieters für 45 €/Stunde bezahlen. Diese war insgesamt fünf Stunden vor Ort. Vor der Veranstaltung sagte uns der Vermieter sinngemäß, dass wir die Eventleitung auch für Aufgaben auf der Feier einsetzen könnten.
Auf der Feier hat die Eventleitung dann verschiedene Aufgaben abgelehnt. Als wir das später angesprochen haben, meinte der Vermieter, wir hätten versucht, der Person „Service-Aufgaben“ zu geben, obwohl sie nur für „Eventleitungs-Aufgaben“ zuständig gewesen sei.
Die konkrete Aufgabe der Eventleitung war also insbesondere, bei dem alten Haus die Sicherung und die Wasserpumpe im Auge zu behalten, falls es zu einem Ausfall kommt. (dass man dafür 45€ pro Stunde zahlt, lass ich jetzt mal unkommentiert...)
Zusätzlich haben uns mehrere Gäste berichtet, dass die Eventleitung wiederholt noch volle Gläser abgeräumt hat, obwohl diese teilweise mit Namen markiert waren (unserer Meinung nach Service-Leistung). Gleichzeitig standen auch leere Gläser auf den Tischen, die sie nicht abgeräumt hat.
Als wir den Vermieter darauf angesprochen haben, antwortete er sinngemäß:
„Danke für das Feedback, das ist wichtig, denn die Eventleitung muss noch viel lernen.“
Wir fragen uns daher, ob man für diese Leistung trotzdem die vollen 45 €/Stunde berechnen kann, insbesondere wenn vorher etwas anderes bezüglich der Einsatzmöglichkeiten zugesagt wurde.
4. Sonnensegel – anderer Preis als ursprünglich besprochen
Bei der Besichtigung vor ungefähr einem Jahr wurde uns mündlich mitgeteilt, dass die Sonnensegel 140 € kosten würden (stehen nicht explizit im schriftlichen Angebot). Das haben wir auch in unserem Besichtigungsprotokoll entsprechend festgehalten. Auf der jetzigen Rechnung werden dafür allerdings 210 € berechnet.
Der Vermieter behauptet, die Sonnensegel hätten schon immer 210 € gekostet und dieser Preis würde auf seiner Homepage stehen. Wir können diesen Preis auf der aktuellen Homepage allerdings beim besten Willen nicht finden. Auch über Suchmaschinen bzw. eine Suche nach der entsprechenden Information lässt sich die Angabe nicht finden.
Daher stellt sich für uns die Frage: Was gilt hier – die damalige mündliche Preisangabe bzw. unser Besichtigungsprotokoll, das ursprüngliche Angebot oder eine angebliche Preisangabe auf der (inzwischen neu gestalteten) Homepage?
5. Übernachtung / Bettwäsche
Für jeden Übernachtungsgast müssen wir zusätzlich bezahlen. Mündlich wurde uns vereinbart, dass wir 20 € statt 30 € pro Person zahlen, wenn die Gäste ihre eigene Bettwäsche mitbringen.
Auch davon will der Vermieter jetzt nichts mehr wissen und berechnet den höheren Preis. Hier haben wir leider keine schriftliche Bestätigung der mündlichen Absprache.
6. Parkplatz und ÖPNV-Angaben
Auf der Homepage und auch im Mietvertrag wurde angegeben, dass der Parkplatz etwa 15 Minuten zu Fuß entfernt sei. Kurz vor der Veranstaltung haben wir dann festgestellt, dass der Parkplatz tatsächlich 2 km bzw. 30 Minuten zu Fuß entfernt ist.
Ähnlich war es bei der Anbindung an den ÖPNV: Auf der Homepage wurden 40 Minuten Fußweg von der S-Bahn angegeben (auf der neuen Homepage sind es sogar nur 20 Minuten). Tatsächlich sind es ungefähr 5 km, also etwa eine Stunde zu Fuß.
Da wir das erst relativ kurzfristig bemerkt haben, mussten wir noch einen Shuttle-Service organisieren. Hier stellt sich für uns die Frage, ob solche falschen Angaben möglicherweise rechtlich relevant sind bzw. ob daraus Ansprüche entstehen können.
7. Endreinigung
Für die Endreinigung werden pauschal 200 € berechnet. Als wir am Tag der Veranstaltung ankamen, waren die sanitären Anlagen aus unserer Sicht nicht vernünftig gereinigt: Es waren unter anderem Spinnweben und tote Schaben vorhanden.
Leider haben wir davon keine Fotos gemacht. Wir haben allerdings ein Foto von einem toten Siebenschläfer auf der Tanzfläche, der offensichtlich teilweise von der Hauskatze gefressen worden war.
Uns ist bewusst, dass das ohne Fotos von den Toiletten natürlich schwerer zu beweisen ist. Trotzdem erscheint uns eine Endreinigung für 200 € bei diesem Zustand fragwürdig.
Insgesamt
Wir haben den Eindruck, dass teilweise nachträglich andere Preise bzw. Leistungen zugrunde gelegt werden als bei Vertragsabschluss und mündlich besprochen. Gleichzeitig wissen wir nicht, wie viel davon tatsächlich rechtlich durchsetzbar ist. Bei einigen Punkten haben wir schriftliche Unterlagen (Angebot, Preisliste, Besichtigungsprotokoll, Homepage/Mietvertrag, Fotos), bei anderen nur mündliche Absprachen.
Wir wollen auch nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Rechtsstreit anfangen. Es geht uns eher darum herauszufinden, ob es hier eine realistische rechtliche Grundlage gibt, die Rechnung teilweise zurückzuweisen bzw. eine Korrektur zu verlangen, und ob sich gegebenenfalls eine anwaltliche Prüfung lohnt. Es geht insgesamt um etwa 500€ Diskrepanz bei Getränken, Schlafplätzen und Sonnensegel (Endreinigung hab ich da noch nicht eingerechnet). Wir haben den Vermieter natürlich mit allen Punkten konfrontiert, er argumentiert eigentlich immer damit, dass er halt Recht hat und wir nicht. 😅
Falls eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist: Geht es hier um eine Größenordnung, bei der sich das wirtschaftlich überhaupt lohnt? (wir haben eine Rechtsschutzversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung)
Danke schon mal für eure Einschätzung!