Bildungsfrage | Education-related Question Glastürkollision mit Folgen - Schadensanspruch oder selber schuld?
Liebe Redditoren und Innen:
Ich bin beim Verlassen eines Geschäftslokals in Wien gegen eine Glastür gelaufen. Ich habe die transparente, automatische Schiebetür schlichtweg nicht gesehen. Sie war nicht mit Kontraststreifen markiert und hat sich nicht rechtzeitig geöffnet, sprich, sie war beim Aufprall zur Gänze geschlossen. Kann ich mir selber nicht erklären wie das passieren konnte, ungünstige/r Lichtverhältnisse/Winkel. Ich bin weder gelaufen noch war ich unaufmerksam, d. h., Blick voran. Zudem kenne ich das Lokal sehr gut.
Infolge habe ich mir Verletzungen am Fuß zugezogen, musste ambulant behandelt werden, mit entsprechenden Schmerzen sowie längerfristige Einschränkung in der Mobilität. Ich habe den Unfall gemeldet und eine Schadenersatzforderung an die Haftpflichtversicherung gestellt. In Summe 1.200 € (100 € finanzieller Schaden + Schmerzengeld).
Die Versicherung wiegelt ab und schreibt sehr pampig und in einer E-Mail in drei verschiedenen Schriftgrößen in pseudo-juristischem Jargon, ich sei selber schuld, wenn ich unachtsam in eine geschlossene Tür renne. Es läge „kein haftungsbegründendes Verschulden“ vor, abgelehnt.
So, 1.200 €, sofern überhaupt berechtigt, sind Peanuts, ist klar. Laut ÖNORM B 1600 ist die Tür jedenfalls nicht konform. Die ÖNORM ist nicht gesetzlich bindend, soweit auch klar. Aber mir kommt das schon spanisch vor, dass es da keine entsprechende rechtliche Regelung gibt und daraus folgend die Haftpflicht einfach sagt: Hättest du halt aufgepasst, wäre nix passiert; alle anderen können die Tür auch vorfallsfrei passieren (paraphrasiert aus der E-Mail). Nach dem Motto kann ich etliches auf Selbstverschulden abwälzen.
Wie seht ihr das? Gibt’s diesbezüglich einen oder mehrere Ansprechpartner, die sich mit so etwas befassen? RAK Wien?